Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Brautstyling
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen der Stylistin und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2. Bestimmungen
2.1. Reservierungen:
Termine können gerne vorerst reserviert werden. Die Reservierung bleibt bis zu 2 Wochen bestehen.
Erfolgt danach keine Buchung wird der Termin bei der Stylistin automatisch wieder freigegeben.
2.2. Buchung:
Die Buchung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung der Kundin und wird mit dem Tag des Probetermins für beide Seiten verbindlich.
2.3. Annullierung:
Wird aus einem Grund gekündigt, den die Kundin zu vertreten hat, so behält die Stylistin den Anspruch auf die ganze Vergütung der ihr übertragenden Leistungen, jedoch unter Berücksichtigung einer zeitlichen Staffelung und ggf. bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen.
a) Sollte die Buchung VOR dem Probetermin annulliert werden, entstehen für beide Seiten keinerlei Verbindlichkeiten.
b) Sollte die Buchung NACH dem stattgefundenen Probetermin annulliert werden, so ist der Probetermin mit 50 % des Gesamtbetrages zu bezahlen (siehe Probetermin), der Restbetrag ist hinfällig.
c) Sollte die Buchung NACH dem stattgefundenen Probetermin, ab 6 Wochen vor der Hochzeit annulliert werden, so sind 75% des Gesamtbetrages und ab 2 Wochen vorher 100% des Gesamtbetrages zu zahlen.
d) Erfolgt die Annullierung durch die Stylistin, wird diese sich nach besten Kräften bemühen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
Eine nachweisliche Erkrankung stellt einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Die Stylistin kann der Kundin ggf. Fahrtkosten in Rechnung stellen, sollte eine verspätete Absage am zugesagten Termin erfolgen.
3. Probetermin
a) Der Probetermin findet ca. 6-8 Wochen (außer anders besprochen) vor der Hochzeit bei der Stylistin in 54518 Sehlem statt. Termine dafür werden nur unter der Woche vergeben, außer es wird anders besprochen.
b) Der Probetermin ist zur gemeinsamen Ideenfindung und Absprache für die Hochzeit gedacht. Besonders für die Frisur erheben wir keinen Anspruch auf Perfektion zur Probe! Es werden in der Probe unter Umständen mehrere Frisuren getestet, weshalb die einzelne mit deutlich weniger Produkt im Haar gearbeitet wird als zur Hochzeit selbst.
c) Haarschmuck oder Schleier sind bitte am Termin mitzubringen. Verschiedene Variationen an Haarschmuck werden aber auch von der Stylistin zum Testen und ggf. Kauf mitgebracht.
d) Die Probe ist für max. 3 Stunden angesetzt. Zeitabweichungen bis zu 1 Stunde werden nicht berechnet.
e) Etwaige Beanstandungen sollten von der Braut zur Probe angesprochen werden. Ist die Probe zur Zufriedenheit der Kundin abgeschlossen, gilt die Probe als erfolgreich beendet und die Buchung wird verbindlich.
f) Der Probetermin wird mit 50% der Gesamtsumme berechnet und am Tag der Probe in bar gezahlt.
4. Bezahlung
Der Restbetrag der Buchung inkl. Fahrtkosten zur Stylinglocation, sind am Tag der Hochzeit in bar zu zahlen oder vorab zu überweisen.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten betragen 0,70€/km hin und zurück ab 54518 Sehlem.
5. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung (Probetermin und Brautstyling am Tag der Trauung) und der gebuchten Leistungen zustande.
Bei Ausfall meinerseits durch z.B. Krankheit oder Unfall, werde ich bestmöglich
nach einem Ersatz schauen und weiterleiten.
6. Sonderregelung wegen Covid-19
Sollte der Hochzeitstermin durch behördliche Anordnungen nicht
stattfinden und damit ist ein Lockdown und ein allgemeines Verbot
von Hochzeiten gemeint, so können wir gerne einen Ausweichtermin
vereinbaren.
Ist es jedoch erlaubt, im Standesamt zu heiraten, mit Hygienekonzept
in der Kirche zu heiraten und in einem gewissen Kreis zu heiraten, so
stellt dies für mich keinen Kündigungsgrund dar und die Staffelungen
der Stornogebühren treten in Kraft.
Copyright© 2023 Susanne Stock
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